Glossar / Mietrecht

Ordentliche Kündigung

Im schweizerischen Mietrecht ist die ordentliche Kündigung der Regelfall zur Beendigung eines unbefristeten Mietvertrags. Die kündigende Partei muss die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine einhalten. Bei Wohn- und Geschäftsräumen hat der Vermieter in der Regel das amtliche Formular zu verwenden; Mieter sollten klar und schriftlich kündigen. Auch eine formgültige Kündigung kann angefochten werden, wenn sie missbräuchlich ist oder eine Erstreckung rechtfertigende Härte bewirkt.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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