Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung beendet ein Mietverhältnis unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Fristen und Formen.
Im schweizerischen Mietrecht ist die ordentliche Kündigung der Regelfall zur Beendigung eines unbefristeten Mietvertrags. Die kündigende Partei muss die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine einhalten. Bei Wohn- und Geschäftsräumen hat der Vermieter in der Regel das amtliche Formular zu verwenden; Mieter sollten klar und schriftlich kündigen. Auch eine formgültige Kündigung kann angefochten werden, wenn sie missbräuchlich ist oder eine Erstreckung rechtfertigende Härte bewirkt.