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Organspenderecht

Das Organspenderecht regelt Zustimmung, Zuteilung, Entnahme und Transplantation von Organen und schützt Spender, Empfänger und Vertrauen in die Transplantationsmedizin.

Das Organspenderecht bestimmt, wann Organe, Gewebe oder Zellen entnommen und transplantiert werden dürfen, wie die Zustimmung festgestellt wird und wie Wartelisten sowie Zuteilung funktionieren. In der Schweiz ist die Transplantation vor allem bundesrechtlich geregelt; zentrale Sicherungen betreffen Würde, Freiwilligkeit, medizinische Eignung, Rückverfolgbarkeit und das Verbot des Organhandels. Das Recht unterscheidet zwischen postmortaler und Lebendspende und verlangt transparente Verfahren. Rechtsordnungen unterscheiden sich insbesondere bei Zustimmungsmodell, Einbezug Angehöriger, grenzüberschreitender Koordination und Aufsicht über Transplantationszentren.