Organisationsmängel
Organisationsmängel sind erhebliche Mängel in zwingenden Organen oder der Handlungsfähigkeit einer Schweizer Gesellschaft und können gerichtliche Massnahmen auslösen.
Im schweizerischen Gesellschaftsrecht liegen Organisationsmängel vor, wenn einer juristischen Person ein vorgeschriebenes Organ fehlt, etwa Verwaltungsrat, Geschäftsführung oder Revisionsstelle, oder wenn dieses nicht ordnungsgemäss bestellt oder handlungsunfähig ist. Das Handelsregisteramt oder betroffene Personen können ein Verfahren zur Behebung anstossen. Wird der Mangel nicht behoben, kann das Gericht Fristen setzen, ein Organ einsetzen oder in schweren Fällen die Auflösung anordnen. Praktisch relevant ist dies besonders bei Aktiengesellschaften, GmbHs und anderen eingetragenen Rechtsträgern.