Glossar / Sozialversicherungsrecht

Überentschädigung

Regeln zur Überentschädigung verhindern, dass Sozialversicherungsleistungen die massgebende wirtschaftliche Einbusse oder eine gesetzliche Grenze übersteigen. In der Schweiz sind sie wichtig, wenn mehrere Träger oder Quellen für dasselbe Ereignis leisten, etwa Unfallversicherung, Invalidenversicherung, berufliche Vorsorge, Taggeldversicherung oder Haftpflichtentschädigung. Die Koordinationsregeln bestimmen, welche Leistung vorgeht, welche gekürzt wird und wie Einkommen, Pflegekosten oder Hinterlassenenschäden berechnet werden. Ziel ist sachgerechte Abstimmung, nicht Sanktion; notwendige Leistungen bleiben geschuldet, doppelte Entschädigung wird begrenzt.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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