Überstunden
Im schweizerischen Arbeitsrecht sind Überstunden Arbeitszeit über die vertraglich vereinbarte oder übliche Arbeitszeit hinaus. Sie sind von gesetzlicher Überzeit über den Höchstarbeitszeiten zu unterscheiden. Arbeitnehmende müssen Überstunden leisten, wenn sie notwendig und zumutbar sind; der Arbeitgeber muss jedoch Gesundheits-, Ruhezeit- und Arbeitszeitvorschriften beachten. Die Entschädigung erfolgt grundsätzlich durch gleich lange Freizeit oder Lohnzuschlag, sofern eine gültige Abrede dies nicht innerhalb der gesetzlichen Grenzen anders regelt. Arbeitszeiterfassung und klare Genehmigungspraxis sind zentral.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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