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Eigentum

Umfassendstes dingliches Recht an einer Sache, mit Befugnissen zu Nutzung, Verfügung und Ausschluss Dritter im Rahmen des Rechts.

Eigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache. Im schweizerischen Recht verleiht es weitreichende Befugnisse zur Nutzung, Veränderung, Verfügung, Belastung und zum Ausschluss Dritter, jedoch nur innerhalb privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Schranken. Eigentum kann an beweglichen Sachen oder Grundstücken bestehen; besondere Formen sind Miteigentum, Gesamteigentum und Stockwerkeigentum. Erwerb und Übertragung folgen formellen Regeln, bei Grundstücken insbesondere mit zentraler Bedeutung des Grundbuchs. Eigentum ist nicht schrankenlos: Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Raumplanung, Umweltrecht, Enteignung, gutgläubiger Erwerb und Verträge können die Herrschaft begrenzen. Common-law estates oder equitable interests entsprechen dem schweizerischen Eigentumsbegriff nicht vollständig.

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