Eigentumsklage
Dingliche Klage, mit der Eigentümer die Herausgabe einer Sache, die Beseitigung einer Störung oder die Feststellung ihres Eigentums verlangen.
Die Eigentumsklage dient der Durchsetzung des dinglichen Rechts des Eigentümers an einer Sache. Im schweizerischen Recht umfasst sie namentlich die Herausgabeklage gegen einen Besitzer ohne besseres Recht sowie die Klage auf Beseitigung oder Unterlassung unzulässiger Eigentumsstörungen. Die klagende Person muss ihr Eigentum beweisen; bei Grundstücken ist der Grundbucheintrag, bei Fahrnis die Besitzesvermutung wichtig. Die Gegenseite kann vertragliche Rechte, beschränkte dingliche Rechte, gutgläubigen Erwerb oder Verjährungsregeln einwenden. Besitzesschutzklagen entscheiden demgegenüber nicht endgültig über Eigentum.