Glossar / Sachen- und Grundstückrecht (Fortgeschritten)

Papierschuldbrief

Der Papierschuldbrief verkörpert die gesicherte Forderung und das Grundpfandrecht in einer physischen Urkunde. Für die Übertragung waren neben grundbuchlichen Vorgängen regelmässig auch die Übergabe der Urkunde und je nach Ausgestaltung ein Indossament erforderlich. Die sichere Verwahrung ist deshalb rechtlich und praktisch bedeutsam; bei Verlust können Kraftloserklärung oder Ersatz nötig werden, bevor das Recht zuverlässig ausgeübt wird. Obwohl heute meist Registerschuldbriefe bevorzugt werden, bestehen Papierschuldbriefe weiterhin, insbesondere in älteren Finanzierungen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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