Elterliche Sorge
Im schweizerischen Familienrecht umfasst die elterliche Sorge Pflege, Erziehung, gesetzliche Vertretung und die Verwaltung des Kindesvermögens. Massgebend ist stets das Kindeswohl. In der Regel üben beide Eltern die Sorge gemeinsam aus, auch nach Trennung oder Scheidung, sofern Gericht oder Behörde nichts anderes anordnen. Die Alltagsbetreuung kann hauptsächlich bei einem Elternteil liegen; wichtige Fragen wie Schule, Gesundheit oder Wohnort verlangen meist gemeinsame Abstimmung. Die Meinung des Kindes ist seinem Alter und seiner Reife entsprechend zu berücksichtigen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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