Teilbedingte Strafe
Die teilbedingte Strafe steht im schweizerischen Strafrecht zwischen der vollständig bedingten und der unbedingten Strafe. Das Gericht ordnet an, dass ein Teil der Freiheits- oder Geldstrafe vollzogen beziehungsweise bezahlt wird, während der Rest für eine Probezeit aufgeschoben bleibt. Sie kommt in Betracht, wenn ein vollständiger Aufschub zu milde wäre, der vollständige Vollzug aber nicht erforderlich erscheint. Bei Nichtbewährung kann der aufgeschobene Teil vollzogen werden.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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