Errungenschaftsbeteiligung
Die Errungenschaftsbeteiligung ist im schweizerischen Recht der gesetzliche ordentliche Güterstand. Während der Ehe behalten beide Ehegatten Eigentum und Verwaltung ihres Vermögens; güterrechtlich wird zwischen Eigengut und Errungenschaft unterschieden. Zum Eigengut zählen typischerweise eingebrachte Vermögenswerte, Schenkungen, Erbschaften und persönliche Gegenstände; zur Errungenschaft insbesondere Einkommen und während der Ehe gebildete Ersparnisse. Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung wird der Vorschlag jedes Ehegatten ermittelt und grundsätzlich geteilt. Der Güterstand verbindet wirtschaftliche Selbstständigkeit mit Beteiligung am ehelichen Vermögenszuwachs.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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