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Parteientschädigung

Die Parteientschädigung ersetzt der obsiegenden Partei die erstattungsfähigen Anwaltskosten und notwendigen Auslagen.

Die Parteientschädigung im schweizerischen Zivilprozess ist die Entschädigung, die eine Partei der anderen für notwendige Prozesskosten, insbesondere Anwaltskosten, zu bezahlen hat. Sie ist von den Gerichtskosten zu unterscheiden, die dem Staat geschuldet sind. Die Höhe richtet sich häufig nach kantonalen Tarifen oder prozessualen Bemessungsregeln und deckt die effektiv vereinbarten Honorare nicht zwingend vollständig. Bei teilweisem Obsiegen, unnötigen Kosten oder besonderen Umständen kann das Gericht die Entschädigung aufteilen oder anpassen.