Parteiaussage
Die Parteiaussage umfasst die Befragung oder förmliche Einvernahme einer Partei zu umstrittenen Tatsachen. Im schweizerischen Zivilprozess können Parteierklärungen Beweismittel sein; ihr Gewicht hängt von Offenheit, Widerspruchsfreiheit, Detailgrad und Stützung durch andere Beweise ab. Da eine Partei ein unmittelbares Interesse am Ausgang des Streits hat, würdigen Gerichte solche Aussagen besonders sorgfältig und vergleichen sie mit Urkunden, Zeugenaussagen und Verhalten. Je nach Verfahrensart können falsche Aussagen rechtliche Folgen haben. Zu unterscheiden sind Parteiaussagen von anwaltlichen Rechtsschriften.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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