Glossar / Immaterialgüterrecht

Patentierbarkeit

Patentierbarkeit bezeichnet die rechtlichen Voraussetzungen, die eine Erfindung für Patentschutz erfüllen muss. Nach schweizerischer und europäischer Praxis muss sie grundsätzlich technischen Charakter haben, neu sein, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Bestimmte Gegenstände sind ausgeschlossen oder nur beschränkt schutzfähig, etwa Entdeckungen als solche, abstrakte Methoden, gewisse medizinische Verfahren oder Erfindungen, die gegen öffentliche Ordnung oder gute Sitten verstossen. Beurteilt wird die Patentierbarkeit anhand der Ansprüche, des Stands der Technik und des offenbarten technischen Beitrags.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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