Patientenrechte
Patientenrechte regeln Einwilligung, Aufklärung, Vertraulichkeit, Akteneinsicht, Würde und Beschwerdemöglichkeiten in der Behandlung.
In der Schweiz ergeben sich Patientenrechte aus Bundesrecht, kantonalem Gesundheitsrecht, Berufspflichten und Grundrechten. Zentral sind Behandlungen nur mit gültiger Einwilligung, verständliche Aufklärung über Diagnose, Risiken und Alternativen, Schutz der Privatsphäre, ärztliche Schweigepflicht, Einsicht in die Krankengeschichte sowie Hilfe in Notfällen. Spitäler und Fachpersonen müssen Würde und Gleichbehandlung achten. Rechtsbehelfe reichen von internen Beschwerden über kantonale Aufsicht bis zu Haftungs- oder Strafverfahren.