Patientenrechte
In der Schweiz ergeben sich Patientenrechte aus Bundesrecht, kantonalem Gesundheitsrecht, Berufspflichten und Grundrechten. Zentral sind Behandlungen nur mit gültiger Einwilligung, verständliche Aufklärung über Diagnose, Risiken und Alternativen, Schutz der Privatsphäre, ärztliche Schweigepflicht, Einsicht in die Krankengeschichte sowie Hilfe in Notfällen. Spitäler und Fachpersonen müssen Würde und Gleichbehandlung achten. Rechtsbehelfe reichen von internen Beschwerden über kantonale Aufsicht bis zu Haftungs- oder Strafverfahren.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.