Zahlungsbefehl
Im schweizerischen Schuldbetreibungsrecht ist der Zahlungsbefehl das amtliche Dokument, mit dem das Betreibungsamt dem Schuldner die Einleitung einer Betreibung mitteilt. Er nennt Forderungsbetrag, Gläubiger und den geltend gemachten Forderungsgrund. Der Schuldner kann bezahlen, untätig bleiben oder innert kurzer Frist Rechtsvorschlag erheben. Das Betreibungsamt prüft die materielle Berechtigung der Forderung in diesem Stadium nicht. Ohne Rechtsvorschlag kann der Gläubiger die Betreibung je nach Fall auf Pfändung, Konkurs oder Pfandverwertung fortsetzen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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