Strafbefehl
Im schweizerischen Strafprozess kann die Staatsanwaltschaft bestimmte Fälle mit Strafbefehl erledigen, wenn der Sachverhalt genügend geklärt ist und die zu erwartende Sanktion innerhalb der Grenzen des vereinfachten Verfahrens liegt. Möglich sind je nach Fall etwa Busse, Geldstrafe oder eine begrenzte Freiheitsstrafe. Die beschuldigte Person und weitere Berechtigte können innert Frist Einsprache erheben. Ohne gültige Einsprache wirkt der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil; bei Anfechtung folgt gegebenenfalls das ordentliche Verfahren oder eine gerichtliche Beurteilung.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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