Glossar / Obligationenrecht

Konventionalstrafe

Eine Konventionalstrafe bestimmt, dass die Schuldnerin bei Nichterfüllung, verspäteter oder vertragswidriger Leistung einen festgelegten Betrag oder sonstigen Nachteil schuldet. Das schweizerische Recht anerkennt sie als Druckmittel und zur Vereinfachung der Rechtsdurchsetzung, ohne dass ein konkreter Schaden bewiesen werden muss. Je nach Ausgestaltung kommen Strafe, Erfüllung oder Schadenersatz in Betracht. Übermässige Strafen können herabgesetzt werden. Abzugrenzen ist sie von einer echten Schadenspauschalierung, auch wenn die Grenze praktisch unscharf sein kann.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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