Rentenanspruch
Im schweizerischen Sozialversicherungsrecht und in der beruflichen Vorsorge entsteht ein Rentenanspruch, wenn die versicherte Person oder Hinterlassene die Voraussetzungen für eine wiederkehrende Leistung erfüllen. Beispiele sind Alters-, Hinterlassenen-, Invaliden- und Unfallrenten. Massgebend sind unter anderem Versicherteneigenschaft, Beitrags- oder Wohnsitzvoraussetzungen, Versicherungsfall, Invaliditätsgrad oder Alter sowie Koordinationsregeln. Zu unterscheiden sind der Anspruch als solcher, die Rentenhöhe, der Zahlungsbeginn und die Verfügung, die ihn feststellt. Der Anspruch kann sich bei relevanten Änderungen später anpassen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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