Rentenanspruch
Der Rentenanspruch ist das durchsetzbare Recht auf wiederkehrende Leistungen, sobald die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Im schweizerischen Sozialversicherungsrecht und in der beruflichen Vorsorge entsteht ein Rentenanspruch, wenn die versicherte Person oder Hinterlassene die Voraussetzungen für eine wiederkehrende Leistung erfüllen. Beispiele sind Alters-, Hinterlassenen-, Invaliden- und Unfallrenten. Massgebend sind unter anderem Versicherteneigenschaft, Beitrags- oder Wohnsitzvoraussetzungen, Versicherungsfall, Invaliditätsgrad oder Alter sowie Koordinationsregeln. Zu unterscheiden sind der Anspruch als solcher, die Rentenhöhe, der Zahlungsbeginn und die Verfügung, die ihn feststellt. Der Anspruch kann sich bei relevanten Änderungen später anpassen.