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Vorsorgeausgleich

Der Vorsorgeausgleich teilt während der Ehe aufgebaute Altersvorsorgeansprüche, besonders bei Scheidung, zur finanziellen Absicherung beider Ehegatten.

In der Schweiz ist der Vorsorgeausgleich ein zentraler Bestandteil der Scheidung. Während der Ehe erworbene Ansprüche aus Alters- und beruflicher Vorsorge werden grundsätzlich geteilt, damit beide Ehegatten an der gemeinsam aufgebauten Vorsorge teilhaben. Damit werden Betreuungsarbeit, Teilzeitarbeit und ungleiche Erwerbsbiografien berücksichtigt. Die Regeln unterscheiden zwischen Sozialversicherungsansprüchen und Guthaben der beruflichen Vorsorge. Besondere Fragen stellen sich bei Pensionierung, Invalidität, ausländischen Vorsorgeformen oder sehr kurzen Ehen.

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