Glossar / Allgemeine Begriffe des Zivilrechts

Verwirkung

Verwirkung bezeichnet strenge Fristen, nach deren Ablauf ein Recht, Gestaltungsrecht oder eine prozessuale Möglichkeit verloren geht. Im schweizerischen Sprachgebrauch wird sie häufig der Verjährung gegenübergestellt: Eine Verwirkungsfrist lässt das Recht selbst untergehen und kann von Behörden unter Umständen von Amtes wegen beachtet werden. Solche Fristen sichern rasche Klarheit, etwa bei Anfechtungen, Anzeigen oder Wahlrechten. Wegen der einschneidenden Folgen hängt die Einordnung vom Wortlaut, Zweck und System der anwendbaren Regel ab, nicht allein von der Bezeichnung.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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