Glossar / Steuerrecht

Betriebsstätte

Im schweizerischen und abkommensrechtlichen Steuerrecht begründet eine Betriebsstätte eine steuerliche Präsenz neben Ansässigkeit oder Sitz des Unternehmens. Typische Beispiele sind Zweigniederlassung, Büro, Werkstätte, Fabrik, länger dauernde Baustelle oder ein abhängiger Vertreter mit Abschlussvollmacht. Der Betriebsstätte zurechenbare Gewinne können am Belegenheitsort besteuert werden; dafür sind Erträge, Aufwendungen, Aktiven und teilweise Kapital auszuscheiden. Die genaue Definition unterscheidet sich zwischen innerstaatlichem Recht und anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen, weshalb Wortlaut und Sachverhalt entscheidend sind.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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