Glossar / Datenschutzrecht

Personendaten

Nach schweizerischem Datenschutzrecht umfassen Personendaten alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Die Identifikation kann direkt erfolgen, etwa über den Namen, oder indirekt über Kennungen, Kontext oder die Kombination mehrerer Informationen. Der Begriff ist weit und erfasst digitale Datensätze, Papierakten, Bilder, Tonaufnahmen, Protokolle und Metadaten, sofern sie Personenbezug haben. Anonyme Daten fallen nicht darunter; pseudonymisierte Daten bleiben häufig Personendaten, wenn eine Re-Identifikation vernünftigerweise möglich ist.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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