Glossar / Allgemeine Begriffe des Zivilrechts

Persönlichkeitsrechte

Im schweizerischen Privatrecht schützen Persönlichkeitsrechte Würde, körperliche Integrität, Privatsphäre, Ehre, Namen, Bild, Ruf und persönliche Selbstbestimmung. Sie wirken zwischen Privaten und ergänzen die verfassungsmässigen Grundrechte, die vor allem staatliches Handeln binden. Ein Eingriff kann durch Einwilligung, überwiegende private oder öffentliche Interessen oder Gesetz gerechtfertigt sein; andernfalls kommen Unterlassung, Beseitigung, Feststellung, Schadenersatz oder Genugtuung in Betracht. Praktisch bedeutsam sind sie in Medienrecht, Arbeitsrecht, Medizin, Datenschutz und digitaler Kommunikation.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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