Glossar / Verfassungsrecht

Petitionsrecht

Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht politischer Kommunikation. In der Schweiz können Einzelpersonen und Gruppen unabhängig von der Staatsangehörigkeit schriftliche Bitten, Anregungen oder Beschwerden an Behörden richten. Die Behörde muss die Petition zur Kenntnis nehmen; ein Anspruch auf einen bestimmten Entscheid oder eine materielle Antwort besteht in der Regel nicht. Geschützt werden der Zugang zu staatlichen Stellen und die freie Äusserung von Anliegen. Zu unterscheiden ist die Petition von Initiative und Referendum mit strengeren Formen und verbindlicheren Wirkungen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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