Planungsentscheid
Ein Planungsentscheid setzt öffentliche Planungsziele in eine verbindliche oder vorbereitende Rechtsform um, etwa in Raumplanung, Verkehr, Energie oder Umweltkoordination. In der Schweiz haben Planungsinstrumente unterschiedliche Rechtswirkungen: Manche binden vor allem Behörden, andere wirken unmittelbar gegenüber Grundeigentümern oder Projektträgern. Weil Planung häufig eine Abwägung konkurrierender öffentlicher und privater Interessen verlangt, sehen Verfahren meist Mitwirkung, Anhörung und Koordination mit anderen Behörden vor. Streitpunkte betreffen oft Zuständigkeit, Verfahren, Verhältnismässigkeit, Gleichbehandlung, Umweltvorgaben oder die Interessenabwägung.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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