Planungszone
Eine befristete Bausperre oder Nutzungsbeschränkung, die laufende Planung vor präjudizierenden Vorhaben schützt.
Die Planungszone ist eine vorsorgliche raumplanerische Massnahme, die Bauten oder Nutzungsänderungen während der Vorbereitung oder Revision verbindlicher Pläne beschränkt. In der Schweiz verhindert sie Vorhaben, die künftige Zonierungen, Infrastrukturen oder Schutzanliegen vereiteln könnten. Sie muss zeitlich begrenzt sein, auf einer konkreten Planungsabsicht beruhen und verhältnismässig bleiben. Sie schafft noch keine definitive Nutzungsordnung, kann aber zur Verweigerung oder Sistierung von Bewilligungen führen, wenn Vorhaben der beabsichtigten Planung widersprechen. Betroffene Eigentümer haben in der Regel kantonale Rechtsmittel.