Pfandrecht
Ein beschränktes dingliches Sicherungsrecht, das dem Gläubiger bei Nichterfüllung Zugriff auf den Pfandgegenstand verschafft.
Das Pfandrecht ist ein dingliches Sicherungsrecht an Vermögen zur Sicherung einer Forderung. Erfüllt der Schuldner nicht, kann sich der Pfandgläubiger nach den Vollstreckungsregeln aus dem Pfandgegenstand befriedigen, in der Regel mit Vorrang vor ungesicherten Gläubigern. Das schweizerische Recht unterscheidet Pfandrechte an Fahrnis, Forderungen, Wertpapieren und Grundstücken, jeweils mit eigenen Entstehungs-, Publizitäts- und Verwertungsregeln. Meist ist das Pfandrecht akzessorisch, hängt also Bestand und Umfang von der gesicherten Forderung ab.