Glossar / Schuldbetreibung und Konkurs

Pfandverwertung

Pfandverwertung bedeutet die Umwandlung eines Pfandgegenstands in Geld, wenn die gesicherte Forderung nicht erfüllt wird. In der Schweiz kann sie in der Betreibung auf Pfandverwertung, im Konkurs oder gestützt auf zulässige vertragliche Mechanismen erfolgen. Dabei sind Rechte des Pfandgebers, Rangverhältnisse gesicherter Forderungen und Interessen Dritter zu beachten. Der Erlös dient zunächst der Deckung von Kosten und der gesicherten Forderung; ein Überschuss wird zurückgegeben oder verteilt. Erfasst sind bewegliche Pfänder und verpfändete Rechte nach ihren jeweiligen Regeln.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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