Verursacherprinzip
Im schweizerischen Umweltrecht bedeutet das Verursacherprinzip, dass Kosten zur Vermeidung, Begrenzung oder Behebung von Umweltbelastungen möglichst nicht der Allgemeinheit auferlegt werden, wenn ein verantwortlicher Verursacher feststeht. Es trägt Abgaben, Sanierungsverfügungen, Gebühren für Abfall und Abwasser sowie Haftungsregeln. Das Prinzip deckt sich nicht zwingend mit Verschuldenshaftung: Kosten können auch wegen einer risikobegründenden Tätigkeit auferlegt werden. Praktisch zentral sind Kausalität, mehrere Beteiligte, Kostenverteilung und wirtschaftliche Zumutbarkeit.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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