Glossar / Umweltrecht

Immissions- und Emissionsschutz

Der Immissions- und Emissionsschutz umfasst Bewilligungen, Grenzwerte, Überwachungspflichten, Sanierungsverfügungen und Sanktionen, um Luft-, Wasser-, Boden- und Lärmbelastungen rechtlich beherrschbar zu halten. In der Schweiz prägen Bundesrecht zu Umweltschutz, Gewässerschutz und Raumplanung sowie der kantonale Vollzug diesen Bereich. Leitend sind insbesondere Vorsorge, Verursacherprinzip und der Einsatz technisch möglicher und wirtschaftlich tragbarer Massnahmen. Rechtsvergleichend verbindet der Begriff Verwaltungsrecht mit zivil- und strafrechtlicher Verantwortlichkeit.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.