Glossar / Verfassungsrecht

Volksinitiative

In der Schweiz ist die Volksinitiative ein zentrales Instrument der direkten Demokratie. Auf Bundesebene können Stimmberechtigte eine Verfassungsänderung vorschlagen, wenn die erforderlichen Unterschriften fristgerecht gesammelt werden und die Initiative die Gültigkeitsvoraussetzungen erfüllt. Danach stimmen Volk und Stände darüber ab, häufig mit Empfehlung und mitunter mit Gegenentwurf des Parlaments. Auch Kantone und Gemeinden kennen Initiativrechte nach eigenem Recht. Das Instrument ermöglicht politische Agenda-Setzung ausserhalb von Regierung und Parlament, bleibt aber an verfassungsrechtliche Grenzen gebunden.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.