Besitz
Tatsächliche Herrschaft über eine Sache, rechtlich geschützt auch dann, wenn der Besitzer nicht Eigentümer ist.
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache mit rechtlicher Bedeutung. Das schweizerische Recht schützt Besitz unabhängig vom Eigentum, um Rechtsfrieden zu sichern und eigenmächtige Selbsthilfe zu begrenzen: Besitzende können sich gegen Störung oder Entziehung wehren, auch wenn das Eigentum streitig ist. Besitz ist zudem wichtig für Eigentumsvermutungen, gutgläubigen Erwerb, Ersitzung und Übertragung beweglicher Sachen. Unmittelbarer und mittelbarer Besitz können nebeneinander bestehen, etwa wenn eine Eigentümerin eine Wohnung vermietet und der Mieter sie nutzt. Besitz ist daher nicht Eigentum, sondern eine geschützte tatsächliche Position, die Rechte stützen oder anzeigen kann, aber auch ohne gültiges Behaltensrecht bestehen kann.