Besitzesschutz
Rechtsbehelfe zum Schutz des tatsächlichen Besitzes gegen Störung oder Entziehung, unabhängig davon, wem die Sache letztlich gehört.
Der Besitzesschutz schützt die tatsächliche Herrschaft über eine Sache vor widerrechtlichen Eingriffen. Im schweizerischen Recht kann sich der Besitzer gegen Besitzesentziehung oder Besitzesstörung wehren, ohne zunächst Eigentum beweisen zu müssen. Dies dient dem Rechtsfrieden und verhindert eigenmächtige Besitzänderungen. Mögliche Behelfe sind Wiederherstellung, Unterlassung oder vorsorgliche Massnahmen; rasches Handeln ist oft entscheidend. Besitz ist nicht Eigentum: Auch Mieter, Entlehner oder unrechtmässige Besitzer können gegenüber Dritten Besitzesschutz haben, während Eigentum mit besonderen Eigentumsklagen durchgesetzt wird.