Vollmacht
Eine Vollmacht ermächtigt eine Vertreterin oder einen Vertreter, für die vollmachtgebende Person zu handeln; Umfang und Form hängen vom Geschäft ab.
Die Vollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Ermächtigung zur Stellvertretung. Sie legt fest, was die bevollmächtigte Person tun darf, etwa Verträge abschliessen, Bankgeschäfte erledigen, Vermögen verwalten oder vor Behörden auftreten. Im schweizerischen Recht ist die Form grundsätzlich flexibel, doch können bestimmte Geschäfte oder Institutionen Schriftlichkeit, öffentliche Beurkundung oder besondere Formulierungen verlangen. Zu unterscheiden sind das interne Auftragsverhältnis und die externe Vertretungsmacht. Widerruf, Erlöschen, Urteilsunfähigkeit, Interessenkonflikte und Nachweis der Vollmacht sind häufige Praxisfragen.