Glossar / Allgemeine Begriffe des Zivilrechts

Vollmacht

Die Vollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Ermächtigung zur Stellvertretung. Sie legt fest, was die bevollmächtigte Person tun darf, etwa Verträge abschliessen, Bankgeschäfte erledigen, Vermögen verwalten oder vor Behörden auftreten. Im schweizerischen Recht ist die Form grundsätzlich flexibel, doch können bestimmte Geschäfte oder Institutionen Schriftlichkeit, öffentliche Beurkundung oder besondere Formulierungen verlangen. Zu unterscheiden sind das interne Auftragsverhältnis und die externe Vertretungsmacht. Widerruf, Erlöschen, Urteilsunfähigkeit, Interessenkonflikte und Nachweis der Vollmacht sind häufige Praxisfragen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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