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Vorvertragliche Anzeigepflicht

Im Versicherungsrecht muss die antragstellende Person vor Vertragsschluss gefahrerhebliche Fragen des Versicherers wahrheitsgemäss beantworten.

Im schweizerischen Versicherungsrecht verpflichtet die vorvertragliche Anzeigepflicht die Antragstellerin oder den Versicherungsnehmer, konkrete Risikofragen des Versicherers vor Vertragsabschluss vollständig und wahrheitsgemäss zu beantworten. Sie dient der Einschätzung, ob und zu welchen Bedingungen der Versicherer das Risiko übernehmen will. Es besteht keine unbegrenzte Pflicht, von sich aus sämtliche Umstände mitzuteilen; erfasst sind jedoch bekannte oder erkennbare gefahrerhebliche Tatsachen, nach denen gefragt wird. Eine Verletzung kann je nach Lage Kündigungsrechte oder Leistungskürzungen auslösen.