Vorvertragliche Haftung
Die vorvertragliche Haftung, häufig als *culpa in contrahendo* bezeichnet, erfasst Schäden durch pflichtwidriges Verhalten in Vertragsverhandlungen. Das schweizerische Recht anerkennt Pflichten nach Treu und Glauben vor Vertragsschluss, etwa keine irreführenden Angaben zu machen, vertrauliche Informationen zu schützen und Verhandlungen nicht missbräuchlich abzubrechen, wenn berechtigtes Vertrauen geschaffen wurde. Ersatzfähig ist typischerweise der Vertrauensschaden, nicht der Gewinn aus einem nicht geschlossenen Vertrag. Die Einordnung liegt zwischen Vertrag und Delikt und ist stark einzelfallabhängig.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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