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Vorsorgeprinzip

Prinzip, das vorbeugendes Handeln erlaubt oder verlangt, wenn trotz wissenschaftlicher Unsicherheit schwere Umweltschäden plausibel sind.

Das Vorsorgeprinzip verlagert das Umweltrecht von der blossen Reaktion auf bewiesene Schäden zur Verhinderung plausibler Risiken, bevor vollständige wissenschaftliche Gewissheit besteht. Es kann Überwachung, Beschränkungen, Bewilligungsauflagen, Beweislastregeln oder gestufte Zulassungen rechtfertigen. Das schweizerische Umweltrecht ist stark vorsorgeorientiert, namentlich bei Emissionsbegrenzungen und planerischen Massnahmen. Die Anwendung bleibt jedoch verhältnismässig; Evidenzlage, Alternativen, wirtschaftliche Tragbarkeit und Grundrechte sind zu berücksichtigen. Im Völker- und EU-Recht bestehen verwandte Ansätze mit unterschiedlicher Verbindlichkeit.

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