Vorabentscheidungsverfahren
Das Vorabentscheidungsverfahren erlaubt nationalen Gerichten, den Gerichtshof der EU zur Auslegung von EU-Recht oder Gültigkeit von EU-Rechtsakten anzurufen.
Das Vorabentscheidungsverfahren ist ein Kooperationsmechanismus zwischen Gerichten der EU-Mitgliedstaaten und dem Gerichtshof der Europäischen Union. Ein nationales Gericht kann, in bestimmten Fällen muss es, Fragen zur Auslegung des EU-Rechts oder zur Gültigkeit eines EU-Rechtsakts vorlegen, bevor es entscheidet. Die Antwort bindet das vorlegende Gericht und hat Orientierungswirkung für andere. Schweizer Gerichte nehmen daran nicht teil, weil die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist. Auslegungen des EuGH können aber bei Schweizer-EU-Abkommen oder EU-geprägten Begriffen praktisch relevant sein.