Prämie
Im Versicherungsrecht ist die Prämie die vertragliche Gegenleistung für das Versprechen des Versicherers, bestimmte Risiken zu decken. Sie kann laufend oder einmalig geschuldet sein. Ein Zahlungsverzug kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen, soweit Vertrag und zwingende Schutzvorschriften dies zulassen. In der Schweiz hängt die Prämienpflicht vom Versicherungsvertrag, vom Aufsichtsrecht und von der Abgrenzung zwischen Privat- und Sozialversicherung ab. Zu unterscheiden sind Prämien insbesondere von Selbstbehalten, Kostenbeteiligungen, Gebühren und versicherungstechnischen Rückstellungen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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