Glossar / Allgemeine Begriffe des Zivilrechts

Verjährung

Verjährung begrenzt die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen nach Zeitablauf. Im schweizerischen Recht geht der Anspruch dadurch in der Regel nicht von selbst unter; der Schuldner muss sich auf die Verjährung berufen. Die Fristen unterscheiden sich nach Anspruchsart und können unter bestimmten Voraussetzungen unterbrochen, gehemmt oder nur begrenzt im Voraus beeinflusst werden. Die Verjährung dient Rechtssicherheit, Beweisschutz und Rechtsfrieden nach längerer Untätigkeit. Sie ist von Verwirkungsfristen zu unterscheiden, die das Recht selbst strenger erlöschen lassen können.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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