Unschuldsvermutung
Die Unschuldsvermutung ist ein zentrales strafrechtliches Verfahrensrecht. Sie bedeutet, dass eine beschuldigte Person vor einer rechtskräftigen Verurteilung von Behörden nicht als schuldig behandelt oder dargestellt werden darf und dass die Anklage die Schuld nach dem anwendbaren Beweismass nachweisen muss. Im schweizerischen Strafverfahren prägt sie amtliche Äusserungen, Beweislast, Beweiswürdigung und den Umgang mit verbleibenden Zweifeln. Sie schliesst Festnahme, Untersuchung oder Zwangsmassnahmen bei gesetzlichen Voraussetzungen nicht aus; solche Massnahmen dürfen aber keine vorweggenommene Strafe sein. Der Grundsatz schützt auch Ruf und Fairness des Verfahrens.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.