Unschuldsvermutung
Die Unschuldsvermutung behandelt Beschuldigte bis zur Verurteilung als nicht schuldig und verpflichtet die Anklage zum Schuldnachweis.
Die Unschuldsvermutung ist ein zentrales strafrechtliches Verfahrensrecht. Sie bedeutet, dass eine beschuldigte Person vor einer rechtskräftigen Verurteilung von Behörden nicht als schuldig behandelt oder dargestellt werden darf und dass die Anklage die Schuld nach dem anwendbaren Beweismass nachweisen muss. Im schweizerischen Strafverfahren prägt sie amtliche Äusserungen, Beweislast, Beweiswürdigung und den Umgang mit verbleibenden Zweifeln. Sie schliesst Festnahme, Untersuchung oder Zwangsmassnahmen bei gesetzlichen Voraussetzungen nicht aus; solche Massnahmen dürfen aber keine vorweggenommene Strafe sein. Der Grundsatz schützt auch Ruf und Fairness des Verfahrens.