Glossar / Finanzmärkte und Effekten

Kursmanipulation

Kursmanipulation umfasst Transaktionen, Aufträge oder Mitteilungen, die den Marktpreis verfälschen oder einen falschen Eindruck von Handelsaktivität, Angebot oder Nachfrage schaffen. Beispiele sind Scheingeschäfte, abgesprochene Geschäfte, Kurspflege zum Handelsschluss oder irreführende Gerüchte, je nach Umständen. Das Schweizer Finanzmarktrecht behandelt Marktmanipulation als schweren Verstoss mit möglichen FINMA-Massnahmen, Börsensanktionen, zivilrechtlichen Ansprüchen und strafrechtlicher Haftung. Zulässige Strategien, Stabilisierung oder Market Making müssen die geltenden Regeln einhalten und dürfen kein Täuschungsverhalten verdecken.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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