Legalitätsprinzip
Das Legalitätsprinzip verlangt, dass Behörden nur gestützt auf Recht und innerhalb ihrer Zuständigkeiten handeln. In der Schweiz ist es ein Kern des Rechtsstaats: Eingriffe in Rechte, Abgaben, Sanktionen und Verwaltungsmassnahmen benötigen in der Regel eine genügend bestimmte gesetzliche Grundlage. Je schwerer der Eingriff in individuelle Interessen, desto klarer und zugänglicher muss diese Grundlage sein. Das Prinzip umfasst auch die Beachtung übergeordneten Rechts, eine zulässige Delegation und vorhersehbare Rechtsanwendung, lässt aber Ermessen zu, soweit das Gesetz es einräumt.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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