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Legalitätsprinzip

Staatliches Handeln muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die Normenhierarchie achten und im Rahmen der erteilten Zuständigkeiten bleiben.

Das Legalitätsprinzip verlangt, dass Behörden nur gestützt auf Recht und innerhalb ihrer Zuständigkeiten handeln. In der Schweiz ist es ein Kern des Rechtsstaats: Eingriffe in Rechte, Abgaben, Sanktionen und Verwaltungsmassnahmen benötigen in der Regel eine genügend bestimmte gesetzliche Grundlage. Je schwerer der Eingriff in individuelle Interessen, desto klarer und zugänglicher muss diese Grundlage sein. Das Prinzip umfasst auch die Beachtung übergeordneten Rechts, eine zulässige Delegation und vorhersehbare Rechtsanwendung, lässt aber Ermessen zu, soweit das Gesetz es einräumt.