Glossar / Datenschutzrecht

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung ist das zentrale Instrument der Transparenz im Datenschutz. In der Schweiz sollte sie Identität des Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, Empfängerkategorien und bei Bedarf Auslandbekanntgaben samt Schutzmassnahmen erläutern. Je nach Kontext beschreibt sie auch Aufbewahrung, Rechte betroffener Personen, Kontaktstellen, automatisierte Entscheidungen oder Datenquellen. Sie muss verständlich und zugänglich sein, möglichst vor oder bei der Datenerhebung. Eine Datenschutzerklärung ersetzt jedoch nicht die Pflicht, Daten rechtmässig, verhältnismässig und sicher zu bearbeiten.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.