Bewilligung von Privatschulen
Privatschulen werden in der Schweiz hauptsächlich durch kantonales Recht geregelt. Eine Bewilligung oder Anerkennung ist insbesondere erforderlich, wenn die Schule Unterricht im Rahmen der Schulpflicht anbietet. Geprüft werden typischerweise Bildungsqualität, Lehrplanäquivalenz, qualifiziertes Personal, Kindesschutz, Räumlichkeiten, Trägerschaft und finanzielle Zuverlässigkeit. Privatschulen dürfen pädagogische, religiöse oder sprachliche Profile haben, müssen aber Grundrechte und Mindeststandards einhalten. Die Aufsicht kann Meldepflichten, Inspektionen und den Entzug der Bewilligung umfassen; die Anforderungen unterscheiden sich kantonal deutlich.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.