Bewilligung von Privatschulen
Die Bewilligung von Privatschulen ist die kantonale Zulassung oder Aufsicht, besonders wenn Kinder dort die Schulpflicht erfüllen.
Privatschulen werden in der Schweiz hauptsächlich durch kantonales Recht geregelt. Eine Bewilligung oder Anerkennung ist insbesondere erforderlich, wenn die Schule Unterricht im Rahmen der Schulpflicht anbietet. Geprüft werden typischerweise Bildungsqualität, Lehrplanäquivalenz, qualifiziertes Personal, Kindesschutz, Räumlichkeiten, Trägerschaft und finanzielle Zuverlässigkeit. Privatschulen dürfen pädagogische, religiöse oder sprachliche Profile haben, müssen aber Grundrechte und Mindeststandards einhalten. Die Aufsicht kann Meldepflichten, Inspektionen und den Entzug der Bewilligung umfassen; die Anforderungen unterscheiden sich kantonal deutlich.