Glossar / Immaterialgüterrecht

Eigengebrauchsschranke

Die Eigengebrauchsschranke ist eine urheberrechtliche Schranke, die Nutzungen geschützter Werke ohne Zustimmung im persönlichen Bereich erlaubt, etwa für eigenes Studium, Familie oder einen eng verbundenen privaten Kreis. Das schweizerische Recht erfasst auch bestimmte interne Nutzungen in Unterricht und Betrieben, jedoch mit Grenzen und häufig mit Vergütungsregelungen. Die Schranke erlaubt grundsätzlich keine öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Verwertung. Ihre Reichweite ist wichtig für Kopien, Downloads, Cloud-Speicher sowie Nutzungen in Schule und Arbeitsumfeld.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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