Prozesskosten
Im schweizerischen Zivilprozess umfassen Prozesskosten in der Regel die Gerichtskosten sowie die Entschädigung für notwendige Aufwendungen der Gegenpartei. Die Verteilung folgt häufig dem Grundsatz, dass die unterliegende Partei die Kosten trägt; das Gericht kann dies etwa bei Vergleich, teilweisem Obsiegen oder prozessualem Verhalten anpassen. Tarife und Parteientschädigungen werden wesentlich durch kantonale Regelungen sowie Art und Streitwert der Sache geprägt. Das Kostenrisiko beeinflusst die Entscheidung, zu klagen, sich zu vergleichen oder ein Rechtsmittel zu ergreifen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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