Glossar / Verwaltungsrecht

Verfahrensfairness

Verfahrensfairness betrifft die Art und Weise der Entscheidfindung, nicht zwingend das materielle Ergebnis. Sie kann Information über den Verfahrensgegenstand, Zugang zu wesentlichen Akten, Gelegenheit zur Stellungnahme, unbefangene Entscheidträger und eine nachvollziehbare Begründung verlangen. Das schweizerische Verwaltungsverfahren setzt solche Garantien verfassungs- und gesetzesrechtlich um; Einzelheiten unterscheiden sich je nach Behörde und Sachgebiet. Der Umfang der Fairness hängt unter anderem von Eingriffsintensität, Dringlichkeit, Komplexität und Entscheidtyp ab.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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