Beschwerde im Beschaffungswesen
Die Beschwerde im Beschaffungswesen ermöglicht es Anbietern, rechtswidrige Vergabeentscheide vor der zuständigen schweizerischen Rechtsmittelinstanz anzufechten; diese kann je nach Vergabestelle und Auftrag eidgenössisch oder kantonal sein. Anfechtbar sind etwa Ausschreibungsunterlagen, Ausschlüsse, Auswahlentscheide, Zuschläge und gewisse freihändige Vergaben. Die Fristen sind kurz, und in der Regel braucht es ein schutzwürdiges Interesse sowie konkrete Rügen wie Diskriminierung, fehlende Transparenz oder fehlerhafte Bewertung. Die aufschiebende Wirkung tritt nicht immer automatisch ein und muss oft beantragt werden.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.